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Susanne Schmitt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferdephysiotherapie Susanne Schmitt

Gültig ab 01.01.2024

§ 1          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Susanne Schmitt nachfolgend „Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie““ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2          Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 3          Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,50 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch  Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.

§ 4          Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

§ 5          Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie verweist hierzu ausdrücklich auf die in dem Anmeldebogen angehängte Datenschutzerklärung.

§ 6         Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§ 7          Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie in seiner Abwesenheit, übernimmt Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§ 8          Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie zusammenarbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie hierfür nicht. Auch garantiert Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie keinen Heilungserfolg.

§ 9        Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

K o n t a k t

Susanne Schmitt Pferdephysiotherapie

Tel: 05065 – 9638546

 Mail: info@sibha.de

 www.sibha-pferdephysio.de

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